AGB und Widerrufsbelehrung Verbraucher
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
für Verbraucher
§ 1 Geltung der Bedingungen
· (1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der PRINTer66.com T i m o A b s h o f f , im
nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Diese sind für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die der
Auftragnehmer mit dem Auftraggeber (d.h. Käufer, Kunden) über die vom Auftragnehmer
angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschließt, gültig. Die
Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten
diese als angenommen.
· (2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine
Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von
Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen
Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf diese verweist.
· (3) Das Personal des Auftragnehmers ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem
Auftraggeber bezüglich des Vertrags zu treffen, die von den Bestellformularen des
Auftragnehmers (beispielsweise den Eingabemasken im Internet) oder diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichen. Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
für die Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per
Fax oder Email) festgehalten werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
· (1) Angebote in Prospekten, Anzeigen, u.ä. sind, auch bezüglich der Preisangaben,
freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgebildete Angebote hält sich der Auftragnehmer
14 Kalendertage gebunden.
· (2) Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Zur
Rechtswirksamkeit bedürfen Aufträge der schriftlichen, Fax- oder Email-Bestätigung des
Auftragnehmers. Die Bestätigung gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen vier
Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnt. Mit Zahlungseingang,
Lastschriftenerteilung, Kontoeinzugserteilung sowie Kreditkartenzahlung gilt ein Auftrag vom
Auftraggeber als angenommen. Ohne Zahlungseingang muss innerhalb von 7 Werktagen
Einspruch gegen die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers bezüglich des
abgeschlossenen Vertrags von Seiten des Auftraggebers eingelegt werden, ansonsten gilt der
Vertrag als angenommen.
· (3) Der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer zugehen, ist für die Einhaltung
der Frist ausschlaggebend.
· (4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bezüglich
der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich (auch per Fax oder Email)
niederzulegen.
· (5) Der Auftragnehmer behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-
Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von
Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige
Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch
kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen
Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.
§ 3 Preise und Preisänderungen
· (1) Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.
· (2) Zu den angegebenen Preisen kommen eventuell anfallende sonstige Kosten sowie Kosten
für Verpackung und Versand separat hinzu. Dies gilt auch für Selbstabholer.
· (3) Werden vom Auftraggeber Änderungen der angelieferten oder übertragenen Daten oder
ähnliche Vorarbeiten veranlasst und vom Auftragnehmer durchgeführt, werden diese nach
mündlicher oder schriftlicher Absprache je nach Aufwand dem Auftraggeber in Rechung
gestellt.
· (4) Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten
können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig
ausgeführt werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im
wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Der Berechnung solcher Änderungen
liegt ihr jeweiliger zeitlicher Aufwand zu Grunde. Übersteigen die hierdurch entstanden
Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer, so muss vorab die Zustimmung
des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.
· (5) Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder werden die Druckdaten nicht bis
zum vereinbarten Termin geliefert, so kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl.
Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits
Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der
Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch
den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Storniert
der Auftraggeber den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt, so überprüft der Auftragnehmer,
ob zu diesem Zeitpunkt eine Stornierung überhaupt noch möglich ist und teilt dies dem
Auftraggeber umgehend per Email mit. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen
beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.
§ 4 Rücksendekosten
· (1) Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach § 5 der AGB Gebrauch, so hat er
die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von
40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher
die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht erbracht hat.
§ 5 Widerrufsbelehrung / Kostentragungsvereinbarung
· (1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind.
Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und
bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen
Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
· (2.1) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder - wenn Ihnen die Sache
vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der
Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB
sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246
§ 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
D r u c k e r e i A b s h o f f
T i m o A b s h o f f
N o r d s t r . 1 2 1
4 0 8 2 2 M e t t m a n n
printer66 [at) t-online.de
· (2.2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen
(z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene
Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die
Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die
Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der
Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren
der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie
mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
· (3) Kostentragungsvereinbarung bei Widerruf: Macht der Auftraggeber von seinem
Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der
Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis
der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn
bei einem höheren Preis der Sache der Auftraggeber die Gegenleistung oder eine
Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Andernfalls ist die
Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.
§ 6 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
· (1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber
angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email)
eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber
entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden.
Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht
gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher
schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom
Auftragnehmer zu verantworten sind.
· (2) Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den
Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger
und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht
verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der
Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils
aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber
verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§ 7 Lieferung und Leistungszeit
· (1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen schnellstmöglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Frist von etwa vier Wochen, sofern nicht schriftlich eine
feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Der im Online-Auftritt angegebene
Liefertermin stellt keinen festen Termin sondern lediglich ein geschätztes Lieferdatum dar, das
für den Auftragnehmer als nicht bindend anzusehen ist.
· (2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer
der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese
beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.
· (3) Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des
Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Auftraggebers. Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als
Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigt werden, ansonsten haben sie keine
Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber
das Recht zum sofortigen und kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zeitpunkt
der schriftlichen Mitteilung über den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag Leistungen vom
Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber
abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die
Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.
· (4) Liegt ein Annahmeverzug von Seiten des Auftraggebers vor, so hat der Auftragnehmer das
Recht, Schadensersatz für den ihm entstandenen Schaden zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt
des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung oder des zufälligen Verlorengehens der Ware.
§ 8 Periodische Arbeiten
· (1) Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von
mindestens drei Monaten. Die Kündigung erfolgt zum Schluss eines Monats.
§ 9 Gefahrenübergang – Versand
· (1) Sobald der vom Auftragnehmer ausgeführte Auftrag an die den Transport übernehmende
Person übergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk des Auftragnehmers
verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Äußert der Auftraggeber den
Wunsch, dass er Versand verzögert wird, geht die Gefahr auf ihn über, sobald seine Ware
versandbereit ist.
· (2) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer
abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung und Bestätigung der neuen
Lieferadresse durch den Auftragnehmer erforderlich.
· (3) Die Versandkosten trägt der Auftraggeber.
§ 10 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
· (1) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die
nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht
geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers
zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer grundsätzlich zur Nacherfüllung durch
Nachlieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet. Eine mehrfache Nachlieferung ist
zulässig. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber entweder vom
Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen.
· (2) Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen
Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den
Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch
wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt.
· (3.1) Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der
Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes haftbar gemacht werden. Liefert der
Auftragnehmer das Material, entfällt diese Haftung.
· (3.2) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers
geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie
Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können
nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und
Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht
beanstandet werden.
· (3.3) Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom
Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der
Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine
Reklamationen anerkannt.
· (4) Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den
Auftraggeber ohne Interesse ist.
· (5) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen
werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5%
hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen,
die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender
Maschinen sowie Anlaufbögen.
· (6) Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers – ganz gleich aus welchem
Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer übernimmt für Schäden, die nicht den
gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei Haftung. Insbesondere sind von diesem
Ausschluss entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers
betroffen. Alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern des
Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss enthalten.
· (7) Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand
durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, außer der
Auftraggeber kann nachweisen, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden
nicht ausschlaggebend sind.
· (8) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei
Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine
Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können aus rechtlichen Gründen
nicht zurückgesandt werden.
· (9) Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.
· (10) Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem
Auftragnehmer nur dem Auftraggeber zu.
· (11) Der Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel auf dem
Verschulden des Auftragnehmers beruht. Hierfür gelten die in § 11 festgelegten
Voraussetzungen.
§ 11 Haftung auf Schadensersatz
· (1) Offensichtliche Sachmängel an der gelieferten Ware müssen vom Auftraggeber innerhalb
einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware beim Auftragnehmer angezeigt
werden, ansonsten sind jegliche Schadensersatzansprüche bezüglich des Mangels
ausgeschlossen.
· (2) Der Auftragnehmer haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, lediglich für vertragstypische,
vorhersehbare Schäden (insbesondere bei Mängeln, Verzug oder sonstigen
Pflichtverletzungen).
· (3) Die in § 11(2) genannten Haftungsbeschränkungen sind nicht gültig für die Haftung des
Auftragnehmers wegen vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit, wegen
garantierter Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie nach dem Produktionsgesetz.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
· (1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange die Ware im Eigentum des
Auftraggebers ist (= Vorbehaltsware), darf der Auftraggeber diese nicht veräußern oder sonst
über das Eigentum hieran verfügen.
· (2) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch
Gerichtsvollzieher) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers
hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine
Eigentumsrechte durchsetzen kann.
· (3) Verstößt der Auftraggeber gegen den Vertrag – insbesondere bei Zahlungsverzug – hat
der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
§ 13 Zahlung
· (1) Als einzige Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche
Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Bei Zahlung
mittels Lastschrift oder Kreditkarte (nur VISA- und MASTER-Card) wird der Rechnungsbetrag
noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen. Die anfallenden Bankgebühren
werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kommt eine
Onlinebearbeitungsgebühr von max. 3%, mindestens jedoch 5,95 € inkl. MwSt. hinzu. Für
Samstagszustellungen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,74 € inkl. MwSt. in
Rechnung gestellt.
· (2) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der
Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben.
Diese Summe beinhaltet laut §249 Abs. 2 des BGB keine Umsatzsteuer. Weist der
Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der
Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als
Grundlage für den Schadensersatz gilt. Unabhängig von der Schadensersatzpauschale wird
der geschuldete Betrag in Rechnung gestellt.
· (3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine
schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.
· (4) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum
Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den
Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
· (5) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen
Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt
immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des
Auftraggebers gehen.
· (6) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die
älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den
Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen
berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
· (7) Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt.
Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde
und nicht mehr zurückgegeben werden kann.
· (8) Wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, dann ist
der Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt. Er ist außerdem auch wegen Gegenansprüchen
zur Zurückbehaltung aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
· (9) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
§ 14 Patente, Urheberrechte und Marken
· (1) Der Auftraggeber und dessen Abnehmer werden vom Auftragnehmer gegenüber
Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen
freigestellt, sofern der Entwurf eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten nicht vom
Auftraggeber stammen.
· (2) Die in § 14(1) genannte Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers gegenüber dem
Auftraggeber ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitere
Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von
Rechtsstreiten überlassen wird. Außerdem muss die behauptete Rechtsverletzung
ausschließlich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch
mit anderen Produkten zuzurechnen sein.
· (3) Der Auftragnehmer kann sich von den Paragraphen und den dadurch übernommenen
Verpflichtungen befreien, wenn er entweder:
o [a] in der Lage ist, die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten
Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente etc.) zu beschaffen oder
o [b] für den Auftraggeber einen Ersatz in Form eines geänderten Liefergegenstandes
oder Teil davon zur Verfügung stellt, der im Falle eines Austausches gegen den
verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich
des Liefergegenstandes beseitigt.
§ 15 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
· (1) Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-,
Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der
Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erklärt der Auftraggeber, dass er im Besitz der
Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer
diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter frei.
§ 16 Copyright
· (1) Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten
Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. –
alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des
Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber
die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren
Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem
Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst
mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den
Auftraggeber bzw. den Dritten über.
· (2) Im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse (z. B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die zum
Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt werden, besteht keine
Herausgabepflicht für den Auftragnehmer. Eine Abweichung von dieser Regelung ist möglich,
diese Vereinbarungen müssen jedoch schriftlich vereinbart werden.
§ 17 Geheimhaltung
· (1) Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen
gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart
worden.
§ 18 Daten und Auftragsunterlagen
· (1) Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber
erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer
gespeichert.
· (2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen wie
Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine
besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll
dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer,
nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten (siehe § 19) dar.
· (3) Die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre
Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung wird pauschal mit 25,00 €
zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
· (4) Sonstige Auftragsunterlagen sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können
nicht zurück gesendet werden.
· (5) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zum Zweck der Datenverarbeitung Daten aus
dem Vertragsverhältnis (nach §28 des Bundesschutzgesetzes) vom Auftragnehmer
gespeichert werden. Weiter behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Daten, die zur
Vertragserfüllung erforderlich sind, an Dritte (z.B. Paketdienst, Versicherung etc.) zu
übermitteln.
§ 19 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
· (1) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland liegt diesen Geschäftsbedingungen und der
ganzen Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Grunde.
· (2) Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
· (3) Verträge über den internationalen Warenkauf durch das Übereinkommen der Vereinten
Nationen (CISG vom 11.04.1980) gelten nicht.
· (4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser
Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen
des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten,
wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
Mettmann, 01.01.2019